22.06.2017

Fairness bringt Fortschritt

Nachbau­gebühren werden zum 30.06. fällig

Damm_Kartoffelpflanzen

Zum 30. Juni 2017 werden die Nach­bau­gebühren fällig: Sie entstehen, wenn ein Teil der eigenen Ernte wieder als Pflanz­gut eingesetzt wird. Die Nach­bau­gebühr leistet einen wichtigen Beitrag für For­schung und Züchtung. Denn sie fließt in die Entwicklung innovativer, ver­besserter Sorten, von denen langfristig auch die Landwirte profitieren. Etwa dadurch, dass die Sorten besser an die lokalen Anbau­bedin­gungen ange­passt sind oder eine höhere Wider­stands­fähigkeit gegen Kartoffel­krankheiten und –schädlinge haben und somit höhere Erträge und/oder einen geringeren Einsatz von Pflanzen­schutz, Dünger oder Beregnung ermöglichen.

Gerade für unab­hängige, mittel­ständische Züchtungs­unternehmen ist die Nachbau­gebühr sehr wichtig: Denn die Entwicklung einer neuen Sorte ist sehr aufwändig: Vom Kreuzen bis zu Markt­einfüh­rung dauert es zehn bis 15 Jahre; die Kosten liegen dann bei etwa 1-2 Mio. Euro für die neue Sorte.

Nachbaugebühr – wie geht’s?

Landwirte, die Teile ihrer Ernte als Pflanzgut genutzt haben, müssen den Nachbau selb­ständig anmelden. Die Gebühren werden im Auftrag aller Züchter von der Saatgut-Treuhand-Verwaltung (STV) erhoben.

Alle wichtigen Infos rund um die Nachbaugebühr sind hier und hier zusammengefasst 

Übrigens: die Nachbauerklärung kann ab sofort auch online eingereicht werden. Hier geht’s zum Link

 

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