22.06.2017
Fairness bringt Fortschritt
Nachbaugebühren werden zum 30.06. fällig
Zum 30. Juni 2017 werden die Nachbaugebühren fällig: Sie entstehen, wenn ein Teil der eigenen Ernte wieder als Pflanzgut eingesetzt wird. Die Nachbaugebühr leistet einen wichtigen Beitrag für Forschung und Züchtung. Denn sie fließt in die Entwicklung innovativer, verbesserter Sorten, von denen langfristig auch die Landwirte profitieren. Etwa dadurch, dass die Sorten besser an die lokalen Anbaubedingungen angepasst sind oder eine höhere Widerstandsfähigkeit gegen Kartoffelkrankheiten und –schädlinge haben und somit höhere Erträge und/oder einen geringeren Einsatz von Pflanzenschutz, Dünger oder Beregnung ermöglichen.
Gerade für unabhängige, mittelständische Züchtungsunternehmen ist die Nachbaugebühr sehr wichtig: Denn die Entwicklung einer neuen Sorte ist sehr aufwändig: Vom Kreuzen bis zu Markteinführung dauert es zehn bis 15 Jahre; die Kosten liegen dann bei etwa 1-2 Mio. Euro für die neue Sorte.
Nachbaugebühr – wie geht’s?
Landwirte, die Teile ihrer Ernte als Pflanzgut genutzt haben, müssen den Nachbau selbständig anmelden. Die Gebühren werden im Auftrag aller Züchter von der Saatgut-Treuhand-Verwaltung (STV) erhoben.
Alle wichtigen Infos rund um die Nachbaugebühr sind hier und hier zusammengefasst
Übrigens: die Nachbauerklärung kann ab sofort auch online eingereicht werden. Hier geht’s zum Link.